Oase im Grünen mit großem Potenzial: Zweifamilienhaus mit parkähnlichem Garten bzw. Baugrund

985.000,00 € - 86807 Buchloe - Zweifamilienhaus

    Eckdaten zur Immobilie

    • Objekt-ID: BU-2139
    • Objektart: Zweifamilienhaus
    • Lage: 86807 Buchloe
    • Zimmer: 9
    • Wohnfläche: ca. 229 m²
    • Kaufpreis: 985.000,00 €
    • Grundstücksfläche: ca. 2671 m²
    • Provisionsfrei Nein
    • Provision für Käufer** 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt.
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Kontaktperson: Herr Werner Ullmann. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Herr Werner Ullmann

VR Bank Augsburg-Ostallgäu eG

Tel. 0821 50401138

werner.ullmann@vrbank-a-oal.de

Objektbeschreibung

Auf 2.671 m² Grundstück(en) befindet sich dieser Mehrfamilienhaus-Wohntrakt.
- Zweifamilienhaus mit ca. 180 m² Wohnfläche + DG von 1967
- Anbau mit ca. 140 m² Nutzfläche in 1984 - EG derzeit als Hobbyraum
- Dachstudio als Einliegerwohnung mit ca. 50 m² Wfl. in 1993 ausgebaut
- EG und OG jew. 3-Zimmer-Wohnküche, WiGa, Bad, WC ca. 90 m²
- DG weitere 2 Räume mit ca. 20 m² + Ausbaureserve
- Südterrasse, überdacher Südbalkon, eingehauste Küchen-Loggien
- zus. Außenzugänge für Einliegerwohnung und Kellergeschoss
- Haupthaus als Holz-Schalungsstein-Massivbau
- Anbau in Gasbeton-Bauweise (30er Ytong)
- 1984 Fenstertausch überw. hochwertige 2-fach-Iso Alufenster
- 2007 Wintergarteneinhausungen mit 2-fach-Iso Holz-Alufenster
- 2010 Badumbau EG mit großer Walk-In-Dusche sowie
- neue Einbauküche im EG, jeweils mit Fußbodenheizung
- 2021 Umstellung Zentralheizung auf neue Gas-Therme
- Bodenbeläge überwiegend Holz-Parkett und Fliesen
- Treppenhaus in Kunststein bzw. Massivholz
- ca. 500 m² sind hinterliegendes Gartenland
- 2 gepflasterte Kfz-Stellplätze sind straßenseitig vorhanden
- wunderschön eingewachsen mit Gartenteich und Holzschuppen
- kurzfristig verfügbar
.
Vom Anwesen sind insgesamt ca. 2.100 m² baulich nutzbar. Denkbar wären hier z.B. ein bis zwei weitere Wohngebäude, je nach Planung. Es liegt kein Bebauungsplan vor, entsprechend gilt § 34 BayBO.

Lage

Eingerahmt von altem Baumbestand liegt das Zweifamilienhaus mit zusätzlicher Einliegerwohnung am nördlichen Rand des Buchloer Ortskerns. Der parkähnliche Garten ist eine grüne Oase. Das Gebäude aus dem Jahr 1967 kann saniert und für bis zu vier Wohneinheiten ausgebaut werden. Alternativ dazu kann das komplette Grundstück nach §34 BayBO neu beplant und mit mehreren Wohneinheiten bebaut werden. Im Jahr 2021 wurde eine neue Gas-Heizung (Stadtgas) eingebaut.

Buchloe mit seinen ca. 14.200 Einwohnern ist eine prosperierende Kleinstadt mit hervorragender Infrastruktur. Das „Tor zum Allgäu“ besticht durch die perfekte Verkehrslage auf der Achse zwischen München und Lindau (A96) sowie Augsburg und Füssen (B12/B17). Im 30 Minuten-Takt fahren Züge nach München, Augsburg und ins Allgäu. Der Anschluss an den Münchner Verkehrsverbund MVV ist bereits beschlossen. Zur Infrastruktur der Stadt gehören Kitas, alle Schularten, diverse Freizeitmöglichkeiten (Fußball- und Eisstadion, Hallen- und Freibad, Vereine usw.) sowie umfangreiche ärztliche Versorgung mit eigener Klinik. Die romantische Stadt Landsberg am Lech, der Skyline-Park oder die Therme Bad Wörishofen liegen in unmittelbarer Nähe.

Ausstattung

Individuelle Ausstattungsmerkmale:

- Teilausbau Dachgeschoss
- Dachstudio
- Parkettboden
- Einbauschränke

Energieausweisdaten

  • Endenergiebedarf 179,00 kWh/(m²*a)
  • Baujahr 1965
  • Wesentlicher Energieträger Erdgas leicht
  • Energieausweistyp Bedarfsausweis
  • Energieeffizienzklasse F
  • Ausweis erstellt am 04.12.2025
  • Ausweis gültig bis 03.12.2035
Energieausweistyp: Bedarfsausweis. Weitere Informationen finden Sie im Energieausweis.
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Sonstiges

Die Käuferprovision beträgt 3,57 % vom Kaufpreis inkl. MwSt. Die Käufer-Provision ist verdient und fällig mit notarieller Beurkundung. Der Immobilienmakler hat einen provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Höhe mit dem Verkäufer abgeschlossen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass abhängig vom Alter der Immobilie, der Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten des bisherigen Eigentümers Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen können, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen. Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschossdecken, § 47 GEG, die Dämmung von Rohren, § 69 GEG, sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, §§ 71,72 GEG.