BEZAHLBARE HAUSHÄLFTE MIT TEILRENOVIERUNG
268.000,00 € - 87679 Westendorf - Doppelhaushälfte
- Objekt-ID: BU-2284-p 1
- Objektart: Doppelhaushälfte
- Lage: 87679 Westendorf
- Zimmer: 6
- Wohnfläche: ca. 132 m²
- Kaufpreis: 268.000,00 €
- Grundstücksfläche: ca. 278 m²
- Provisionsfrei Nein
- Provision für Käufer** 1,79 % des Kaufpreises inkl. MwSt.
Eckdaten zur Immobilie
Objektbeschreibung
- ca. 132 m² Wohnfläche + ca. 20 m² Reserve
- EG mit Wohnzimmer, Wohnküche, Speis und Bad
- OG mit 4 Schlafräumen und WC
- DG mit Dachstudio, Duschbad und Abstellraum
- sowie Ausbaureserve für weiteres Zimmer
- Südterrasse mit überdachtem Freisitz
- überwiegend unterkellert
- zentraler Kachelofen, WW-Nachtstromboiler
- 1990 generalüberholt mit Vergrößerung Wohnzimmer
- 2009 Aufdachdämmung mit neuer Dachdeckung
- 2013 neuer Kachelofeneinsatz
- 2020 neue Elektroinstallation + Kunststofffenster
- Gasanschluss + Glasfaser
- inkl. vorhandene Einbaumöbel - siehe Bilder
- 278 m² Grundstück mit Einzelgarage
- sofort verfügbar
Lage
Im ländlichen Ostallgäu, zwischen Kaufbeuren und Buchloe liegt die Gemeinde Westendorf.
Kindergarten und Volksschule befinden sich direkt vor Ort. Bushaltestelle ist direkt am Standort. Ein kleines Landhotel mit Gastronomie in der Nachbarschaft. Verbrauchermärkte finden Sie in den Gemeinden nebenan. Weiterführende Schulen und umfangreiche Infrastruktur direkt in Kaufbeuren.
Nur ca. 6 Autominuten zur B12 nach Kaufbeuren bzw. darüber auf die A96 München-Lindau.
Ausstattung
Individuelle Ausstattungsmerkmale:
- Kachelofen
- Dachstudio
- ausbaufähiges Dachgeschoss
Energieausweisdaten
- Endenergiebedarf 293,40 kWh/(m²*a)
- Baujahr 1962
- Wesentlicher Energieträger Elektroenergie, Holz
- Energieausweistyp Bedarfsausweis
- Energieeffizienzklasse H
- Ausweis erstellt am 07.07.2025
- Ausweis gültig bis 06.07.2035

Sonstiges
Die Käuferprovision beträgt 1,79 % vom Kaufpreis inkl. MwSt. Die Käufer-Provision ist verdient und fällig mit notarieller Beurkundung. Der Immobilienmakler hat einen provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Höhe mit dem Verkäufer abgeschlossen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass abhängig vom Alter der Immobilie, der Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten des bisherigen Eigentümers Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen können, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen. Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschossdecken, § 47 GEG, die Dämmung von Rohren, § 69 GEG, sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, §§ 71,72 GEG.