Mehrgenerationenhaus in Beckstetten
550.000,00 € - 86860 Jengen - Zweifamilienhaus
- Objekt-ID: BU-2527
- Objektart: Zweifamilienhaus
- Lage: 86860 Jengen
- Zimmer: 8
- Wohnfläche: ca. 194 m²
- Kaufpreis: 550.000,00 €
- Grundstücksfläche: ca. 1032 m²
- Provisionsfrei Nein
- Provision für Käufer** 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt.
Eckdaten zur Immobilie
Objektbeschreibung
Schon bald könnte hier Ihre ganze Familie ein Zuhause finden. Bereits jetzt gibt es zwei große Wohneinheiten im Haus. Das Dachgeschoss wartet nur darauf, von Ihnen ausgebaut zu werden. Sie findet eine weitere Wohnung ihren Platz.
Im Außenbereich befindet sich eine Doppelgarage mit überdachten Außenstellplatz für ein weiteres Fahrzeug, einen Hänger oder einen Wohnanhänger. Über die Außentreppe erreichen Sie bequem den Keller. Auch in den Garten gehen Sie bequem über den Garagenbereich.
- ca. 194 m² Wohnfläche
- ca. 1032 m² Grundstück
- zwei Wohneinheiten
- zusätzlich ca. 13,2 m² Wintergarten
- Heizung aus 2007 - Fernwärme
- überdachter Eingang und Außenstellbereich
- Doppelgarage
- Teile der Möbel auf Wunsch
- sofort frei
- toller eingewachsener Garten mit viel Platz
Lage
Der Ortsteil Beckstetten - Gemeinde Jengen - liegt ca. 8 km südlich von Buchloe. Ein Kindergarten befindet sich in Nachbarort Im Ort sowie ein weiterer in Weinhausen. Grundschule in Jengen sowie die weiterführenden Schulen in Buchloe oder Kaufbeuren.
Einkaufsmöglichkeiten, Arzt, Apotheke in wenigen Fahrminuten Erreichbar. Der öffentliche Nahverkehr ist vor allem ab Buchloe mit der Bahn sehr zu empfehlen.
Ausstattung
Individuelle Ausstattungsmerkmale:
- Glasfaser
- Speisekammer
- Wintergarten
- ausbaufähiges Dachgeschoss
Energieausweisdaten
- Endenergiebedarf 237,20 kWh/(m²*a)
- Baujahr 1969
- Wesentlicher Energieträger Fernwärme
- Energieausweistyp Bedarfsausweis
- Energieeffizienzklasse G
- Ausweis erstellt am 11.08.2026
- Ausweis gültig bis 10.08.2036
Sonstiges
Die Käuferprovision beträgt 3,57 % vom Kaufpreis inkl. MwSt. Die Käufer-Provision ist verdient und fällig mit notarieller Beurkundung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass abhängig vom Alter der Immobilie, der Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten des bisherigen Eigentümers Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen können, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen. Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschossdecken, § 47 GEG, die Dämmung von Rohren, § 69 GEG, sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, §§ 71,72 GEG.