RENOVIEREN UND AUSBAUEN FÜR HANDWERKER
335.000,00 € - 86879 Wiedergeltingen - Einfamilienhaus
Objektbeschreibung
- ca. 100 m² Wohnfläche mit derzeit 2 Schlafräumen
- fast 40 m² für Wohnen und Essen
- weitere ca. 55 m² Wohnfläche im DG ausbaubar
- voll unterkellert - hier sind Feuchteschäden vorhanden
- zweiter Kaminzug für Holzofen
- zusätzliche Keller- Außentreppe
- großzügige Eingangsdiele mit Galerieebene
- 2 Terrassen, teilweise mit überdachtem Freisitz
- freistehende Einzelgarage mit Montagegrube
- klassische Öl-Zentralheizung mit Tanklager im Keller
- Heizkessel defekt/ Heizquelle muss erneuert werden
- 1999 sowie 2024 Feuchteschaden im Keller
- inkl. Esszimmer-Einrichtung auf Wunsch
- Objekt ist geräumt - wann wollen Sie starten?
Lage
Wiedergeltingen liegt mitten im Dreieck zwischen Buchloe, Türkheim und Bad Wörishofen und ist damit zweifach über die A96 München-Lindau erreichbar. Nur ca. 3 km zum Bahnknotenpunkt Buchloe mit perfekter Taktung in alle vier Himmelsrichtungen bietet es sich gerade Pendlern an.
Tip: Ein bequemer Radweg abseits der befahrenen Straßen bringt Sie schnell in den Buchloer Westen zum Bahnhof.
Direkt in Wiedergeltingen befinden sich u.a. Kindergarten, Grundschule, ein Selbstbedienungs-"Tante-Emma-Laden" sowie die Filiale der Raiffeisenbank Türkheim eG.
Unser Wohnhaus-Angebot liegt am Ortrand angrenzend am bewaldeten Nachbargrundstück.
Ausstattung
Individuelle Ausstattungsmerkmale:
- ausbaufähiges Dachgeschoss
Energieausweisdaten
Ein Energieausweis ist bei diesem Objekt nicht erforderlich.
Sonstiges
Die Käuferprovision beträgt 3,57 % vom Kaufpreis inkl. MwSt. Die Käufer-Provision ist verdient und fällig mit notarieller Beurkundung. Der Immobilienmakler hat einen provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Höhe mit dem Verkäufer abgeschlossen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass abhängig vom Alter der Immobilie, der Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten des bisherigen Eigentümers Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen können, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen. Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschossdecken, § 47 GEG, die Dämmung von Rohren, § 69 GEG, sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, §§ 71,72 GEG.